Lieferbedingungen

Wir konnten Ihr Interesse wecken und Sie möchten unseren 3G-Simulator mieten? Dann können Sie hier alle wichtigen Informationen über unsere geltenden Lieferbedingungen nachlesen.

Lieferbedingungen

Rechte und Pflichten des Vermieters

  • Fa. 3G-Simulator stellt die für den Betrieb erforderliche gesamte Ausrüstung mit ausgebildetem Personal zur Verfügung. Das Betreuungspersonal regelt und kontrolliert den Ablauf und zeichnet sich für die Benutzung der Module verantwortlich. Sofern die Module mit Betreuung gebucht sind.
  • 3G-Simulator tritt dem Benutzer gegenüber als haftender Veranstalter auf. Für alle vom Vermieter beaufsichtigten Aktionen besteht eine Haftpflichtversicherung. Jedoch nicht in den Pausen wenn Sie durch Firmen fremdes Personal beaufsichtigt werden. Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden 5.000.000 „, für Vermögensschäden 250.000 „
    Treten extreme Wetterverhältnisse auf (Regen, Sturm, Gewitter,…) behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen vorübergehend einzustellen.
  • Fa. 3G-Simulator übernimmt die Aufsicht des Spielbetriebes durch instruiertes Personal. Hierbei übernimmt 3G-Simulator jedoch keine Aufsichtsverpflichtung i.S.v. § 832 BGB. Eine Haftung für Schäden, die Personen im Rahmen des Spielbetriebes einem Dritten widerrechtlich zufügen, ist ausgeschlossen. Auf Seiten des Vertragspartners oder Dritten bestehende Aufsichtspflichten werden nicht auf 3G-Simulator übertragen.
  • Unserem Personal wird pro Veranstaltungsdauer von ca. 6 Std., 30 min. Pause gewährt. Bei längeren Einsätzen verlängern sich die Pausenzeiten.
  • Verlängerung der Aktionszeit ist nach vorheriger Absprache möglich.
  • Verlängerungsstunden werden pro Betreuer inkl. Gerät mit 35,00 € zzgl. 19% MwSt. abgerechnet.
    Für Hotelübernachtung berechnen wir für EZ 71,43 € netto / 85,00 € inkl. 19% MwSt. Gerne kann auch Übernachtungsmöglichkeit gestellt werden. Falls keine Verpflegung vor Ort, werden 20,00 € zzgl. 19% MwSt. / 23,20 € an Verpflegungspauschale pro Mitarbeiter und Tag berechnet.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  • Aufgabe des Auftraggebers ist es, sofern nötig, zivilrechtliche bzw. öffentliche Genehmigungen einzuholen und die Veranstaltung beim zuständigem Amt anzuzeigen. Der Auftraggeber stellt den Aktionsplatz kostenlos zur Verfügung und sorgt für den freien Zugang. Das problemlose Anfahren und Verlassen des Veranstaltungs-geländes sowie kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort müssen gewährleistet sein.

* Zum Be-/ Entladen, stellt der Mieter kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal (2 Person/en) zur Verfügung. Sollte das nicht möglich sein bitten wir um ihre Mitteilung.

  • Für Aufbauverzögerungen bedingt durch Falschparker sind wir nicht verantwortlich.
  • Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem abschließbaren Raum aufbewahrt oder das Mietobjekt muss überwacht werden.