AGB

Sie möchten Ihr Sport- oder Freizeit-Event unvergesslich gestalten und einen Simulator kaufen oder mieten? Dann können Sie sich hier über all unsere Geschäftsbedingungen informieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. 3G-Simulator

Stand 01/2020

 

  • 1 Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur mit einer schriftlichen Zustimmung. 

Mit Auftragserteilung gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Einwilligung, Fotos und Videos welche der Auftragnehmer zu Werbezwecken auf einer Veranstaltung des Auftraggebers erstellt, zu verwenden. Gegensätzliche Absprachen sind schriftlich zu fixieren. 

Die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übermittelten Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Auftragsabwicklung/Auftragsdurchführung gespeichert und verarbeitet. 

 

  • 2 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss, Vertragsdauer

Gegenstand des Vertrages ist die Verleihung/das Bereitstellen des 3g- Simluators zum Durchführen von Promotion-Events, Firmen-Events und ähnlichen Veranstaltungen. 

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. 3G-Simulator zustande. 

Die Dauer des Vertrages bzw. die Dauer der Durchführung wird individuell schriftlich vereinbart. 

 

  • 3 Leistung, Durchführung

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber mindestens einen 3g-Simulator und einen Bediener pro Simulator für eine vorab vereinbarte Anzahl von Leistungstagen zur Verfügung. Etwaige Zusatzleistungen, wie z.B. das Bereitstellen von Werbe- und Vertriebskanälen (Facebook, Instagram, Youtube etc.)durch den Auftragnehmer bzw. die Nutzung selbiger durch den Auftraggeber, sind freiwillige Leistungen des Auftragnehmers und nicht Bestandteil dieser Bedingungen. 

Ein Leistungstag umfasst bis zu 6h Durchführungszeit inkl. 60 min. Pause für unseren Mitarbeiter/Bediener. 

Durchführungszeiten über 6h/Tag werden nach Absprache und zu vorab schriftlich fixierten Bedingungen in Rechnung gestellt. Bei längeren Einsätzen verlängern sich die Pausenzeiten je Stunde um 15 min.

Bei mehrtägigen Events/Aktionen/Durchführungen verbleibt der Simulator während der Ruhezeit (außerhalb der Durchführungszeiten z.B. über Nacht), im Regelfall, am Veranstaltungsort (Vgl. §8 – 3.). Ein etwaiger Abbau des Simulators für Ruhezeiten/nicht Durchführungszeiten ist nicht im Mietpreis enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt. 

 

  • 4 Verkauf 

3g-Simulator ist Exklusivpartner des Herstellers für das Marktgebiet Deutschland. Bei Kaufinteresse vermitteln wir Sie an den Hersteller. Wir verkaufen nicht auf eigene Rechnung. 

 

  • 5 Preise und Zahlungsbedingungen 

Es gelten netto-Preise zzgl. der am Tag der Durchführung gültigen Umsatzsteuer. 

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende unabhängig vom Rechnungsdatum auf unser Konto, Deutsche Bank, IBAN DE39250700240443964200 BIC / SWIFT-Code DEUTDEDBHAN zu überweisen. Ausnahmen von dieser Praxis sind schriftlich zu fixieren (Die letztendlichen Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung). 

Bei Privatpersonen hat der Auftraggeber 100% des Auftragswerts bis zu 8 Werktage vor Beginn der Durchführung auf unser Konto zu überweisen oder bei der Abholung in bar zu zahlen. Ausnahmen von dieser Praxis sind schriftlich zu fixieren (Die letztendlichen Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung). 

Im Falle des Zahlungsverzugs steht uns ein Anspruch auf Verzugszinsen zu.

Die Anfahrt zum Veranstaltungsort ist nicht im Mietpreis/Bereitstellungspreis enthalten. Sie wird separat berechnet und in Rechnung gestellt. Für die Lieferung berechnen wir eine Grundgebühr von 40,00 € zzgl. MwSt. / 47,60 € inkl. MwSt. Bei Veranstaltungsorten ab 25 km Entfernung berechnen wir zusätzlich eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,60 € zzgl. MwSt. / 0,71 inkl. MwSt. pro gefahrenen Kilometer. Falls keine Aufbaugehilfen vom Mieter gestellt werden, berechnen wir für unsere Aushilfen 30,00 € / Std. inkl. 19% MwSt. zzgl. An- und Abfahrtszeit. Bei weiten Anfahrten oder langen Veranstaltungen benötigen wir eine Hotelübernachtung. Hierfür berechnen wir für EZ 70,00 € zzgl. 19% MwSt. / 83,30 €, DZ 90,00 € zzgl. 19% MwSt. / 107,10 €. Gerne kann auch Übernachtungsmöglichkeit gestellt werden. Falls keine Verpflegung vor Ort, werden 20,00 € zzgl. 19% MwSt. / 23,20 € an Verpflegungspauschale pro Mitarbeiter und Tag berechnet.

 

  • 6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat einen barrierefreien und mit Schwerlastrollen befahrbaren, ebenerdigen Zugang bis zur Veranstaltungs- / Aufbaufläche zu gewährleisten ( keine Schotterplätze ). Bei der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge den (Aktionsplatz) ohne Probleme anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können.

Liegt der Veranstaltungsort in einem Gebäude, ist vom Auftraggeber sicherzustellen, dass ein Gebäudezugang von mindestens 1,30 m Breite und 2,65 m Höhe zur Verfügung steht. Alle möglichen Durchgangsbreiten und Höhen entnehmen Sie bitte der technischen Blättern.

Eventuelle Gebühren für Aufstellgenehmigungen, GEMA oder sonstige mit der Anmietung in Verbindung stehende Zusatzleistungen Dritter, trägt der Auftraggeber. 

Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer ein Ansprechpartner vor Ort (inkl. telefonischer Erreichbarkeit) 

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer zwei kostenfreie Parkflächen (Sprinter und Trailer) bereit. 

Im Fall einer mehrtägigen Anmietung, bei welchen der Simulator am Veranstaltungsort verbleibt, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass außerhalb der Veranstaltungszeiten keine unbefugten Dritten Zugang zum Simulator haben. 

Das Gesamtkonzept „3g-Simulator als Promotion-Tool“ ist geistiges Eigentum der Firma Artur Kepa – 3g-Simulator.de. Eine Weiterleitung und Verwendung an/durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftragnehmers gestattet. 

 

  • 7 Mietoptionen


1. Selbstabholung

Das Abholen, Zurückbringen, Betreuen der Event-Module sowie die Haftung obliegt in Verantwortung des Mieters. Diese Option beinhaltet reine Preise für das Equipment. Der Mietpreis ist bei der Abholung in Bar zu entrichten oder 8 Tage vor Abholung per Überweisung zu zahlen. Ein Ausweisdokument ist mitzubringen. Die Abhol- und Rückgabezeit ist vorher zu vereinbaren. Die Mietzeit beträgt ca. 8 Std.. Der Mietartikel steht nur an dem vereinbartem Miettag zur Verfügung. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Absprache möglich. 

Nach Durchführung der Spielaktion sind sämtliche Geräte besenrein und ordnungsgemäß zu verpacken und am vereinbartem Tag/Zeit abzugeben.  

2. Lieferservice beinhaltet, Auf- und Abbau* zzgl. Lieferkosten

Die Betreuung und Haftung obliegt in Verantwortung des Mieters. Die Mietzeit beträgt ca. 8 Std. und kann nach Absprache verlängert werden. *Zum Be-/ Entladen, stellt der Mieter kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal (1-2 Personen) zur Verfügung. Falls keine Aufbaugehilfen vom Mieter gestellt werden, berechnen wir für unsere Aushilfen zusätzliche Kosten (Vgl. §5). Der Aufbau endet in der Regel eine viertel Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Nach Durchführung einer Spielaktion sind sämtliche Geräte besenrein am vereinbartem Tag zu übergeben. Beim nicht einhalten des Rückgabetermins können weitere Mietkosten entstehen. Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.

3. Komplett Service beinhaltet Auf- und Abbau*, Betreuung für 6 Std., Haftpflichtversicherung zzgl. Lieferkosten

Die Mietzeit beträgt ca. 6 Std. und kann nach Absprache verlängert werden. Für die Lieferung berechnen wir eine Grundgebühr (Vgl. §5). Bei Veranstaltungsorten ab 25 km Entfernung berechnen wir zusätzlich eine Kilometerpauschale (Vgl. §5). Die Gebühr für den Auf- und Abbau ist im Mietpreis inbegriffen. *Zum Be-/ Entladen, stellt der Mieter kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal (1-2 Personen) zur Verfügung. Falls kein Hilfspersonal vom Mieter gestellt werden kann, berechnen wir für unsere Aushilfen zusätzliche Kosten (siehe §5).  Der Aufbau endet in der Regel eine viertel Stunde vor Veranstaltungsbeginn.

Alle vom Vermieter beaufsichtigten Aktionen sind Haftpflicht versichert (Vgl. §7.3)

 

  • 8 Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung
  1. Schadensersatzansprüche uns gegenüber können nicht geltend gemacht werden wenn bedingt durch höhere Gewalt die Aktion nicht rechtzeitig beginnen o. durchgeführt werden können. Wenn Aktionsmodule während der Aktionszeit beschädigt werden und eine planmäßige Durchführung nicht mehr möglich ist. Die Fristen verlängern sich aber angemessen. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, sind Ansprüche des Mieters uns gegenüber, die über eine Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor, eine Aktion zu unter- bzw. abzubrechen, wenn die Betriebsvoraussetzungen nicht eingehalten werden oder die Gäste gegen die Sicherheitsregeln verstoßen. Sollten die Platzbedingungen nicht erfüllt und eine Durchführung der Aktion deshalb nicht möglich sein, trägt der Mieter die durch den Ausfall entstandenen Kosten wie z.B. Anreise, und Personalkosten, Mietfahrzeug Kosten, Hotel. Außerdem behalten wir uns vor eine Vertragsstrafe in Höhe von 70 % der Geräte-Mietkosten zu berechnen. 

  1. Vermietung ohne Betreuung: Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjektes entstehen. Es sei denn, ein Schaden ist direkt durch grobe oder vorsätzliche Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht worden. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme, bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten.

Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmassnahmen verantwortlich. Alle Aktionsgeräte müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden. Die Witterungsverhältnisse sind von der Aufsichtsperson zu beobachten, um frühzeitig zu reagieren. Bei aufziehendem Gewitter ist der Betrieb sofort einzustellen. Bei unsach- gemäßer Behandlung des Aktionsgerätes (z.B. Verschmutzung durch Schotterstaub, Sand…) werden Reinigungskosten in Höhe von 50,00 € je Modul/Einheit bzw. Reparaturkosten erhoben (je nach Schadensfall) 

 Beim nicht einhalten des Rückgabetermins werden weitere Mietkosten berechnet. Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.

  1. Vermietung mit Betreuung: Alle vom Vermieter beaufsichtigten Aktionen sind Haftpflicht versichert. Jedoch nicht in den Pausen wenn Sie durch firmenfremdes Personal beaufsichtigt werden. Eine Bedienung des Simulators durch Dritte ist nur zulässig sofern eine Einweisung durch unseren Mitarbeiter erfolgt ist, diese Schriftlich protokolliert und vom Bediener unterschrieben wurde. In diesem Fall erlöschen jegliche Haftungsansprüche aus Fehlbedienungen gegenüber dem Auftragnehmer.

3G-Simulator übernimmt die Aufsicht des Spielbetriebes durch instruiertes Personal. Hierbei übernehmen wir jedoch keine Aufsichtsverpflichtung i.S.v. § 832 BGB. Eine Haftung für

Schäden, die Personen im Rahmen des Spielbetriebes einem Dritten widerrechtlich zufügen, ist ausgeschlossen. Auf Seiten des Vertragspartners oder Dritten bestehende Aufsichtspflichten werden nicht auf uns übertragen. Außerhalb der Veranstaltungszeiten trägt der Auftraggeber die Haftung für Schäden am Simulator.

 

  • 9 Rücktritt vom Vertrag 

Vertragsstrafe: Sollte Ihr Fest ausfallen, oder Sie treten aus einem anderem Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt eine pauschalierte Entschädigung zu fordern. 

10 %  der Vertragssumme bei Absagen bis 30 Tage vor Veranstaltungsanfang. 

30 % der Vertragssumme bei Absagen bis 20 Tage vor Veranstaltungsanfang. 

40 % der Vertragssumme bei Absagen bis 5 Tage vor Veranstaltungsanfang. 

50 % der Vertragssumme bei Absagen bis 1 Tag vor Veranstaltungsanfang.

70 % der Vertragssumme bei Absagen am Veranstaltungstag. Sollte sich das Personal bereits auf dem Weg befinden, wird Personal-,  Anreis-, sowie eventuelle Hotelkosten in voller höhe angerechnet.  Gilt auch für Reduzierung in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen. 

 

  • 10 Umbuchungen 

Wünscht der Auftragnehmer nach ergangener Auftragsbestätigung eine Änderung des Buchungszeitraums, werden wir versuchen dem Gerecht zu werden. Sollte kein anderer Termin machbar sein, greift §9 . 

 

  • 11 Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Auftragnehmers. 

 

  • 12 Salvatorische Klausel

Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten ist Hannover.